Rasseportrait Sphynx

Sphynx Katze sitzend Rasseportrait


Geschichte der Sphynx
Diese außerordentlich auffallende Rasse hat ihren Ursprung in Mexiko. Nach alten Überlieferungen haben bereits die Azteken haarlose Katzen gezüchtet. Die historische Literatur erwähnte diese Rasse schon vor rund 150 Jahren. Dennoch wird die Sphynx-Katze der kanadischen Rasse zugeordnet, da im Jahre 1966 eine haarlose Katze von einer gewöhnlichen Hauskatze in Ontario zur Welt gebracht worden ist. Seit 1966 wird diese Rasse vom Menschen immer weiter gezüchtet, da der Wunsch nach außergewöhnlichen Rassen für Ausstellungen immer größer wird. Man muss dazu sagen, dass diese Rasse unter natürlichen Umständen nicht lebensfähig wäre.
Allgemeines
Die Nacktkatze hat mehrere Bezeichnungen: Sie ist u. a. auch als Canadian bzw. Mexican Hairless oder Moon Cat bekannt. Generell ist die Sphynx eine Rasse, die von Tierschützern sehr angefochten wird. Der Grund hierfür ist der Gendefekt, der der Nacktkatze ihr Äußeres verleiht – das fehlende Fell. Durch diesen Makel sind Shpynx Katzen in ihrem Tastsinn eingeschränkt. Bei einigen Überzüchtungen fehlen die Schnurrhaare gänzlich. In Deutschland ist die Züchtung der Nacktkatze nach dem neuen Tierschutzgesetz rechtwidrig. Entgegen aller Erwartungen ist diese Katze nicht für Allergiker geeignet, da sich die verantwortlichen Allergene im Speichel und den Hautschuppen der Katzen befinden.

Charaktereigenschaften
Die Sphynx sind in der Regel sehr geduldige und einfühlsame Tiere. Sie sind sehr auf ihren Halter fixiert und suchen ständig dessen Nähe. Ihr Auftreten ist besonders selbstbewusst, aber auch sehr verspielt.

Haltungsansprüche
Die Rasse der Sphynx ist sehr wärmebedürftig und sollte ausschließlich in beheizten Räumen gehalten werden. Sie eignet sich keinesfalls für den Freilauf, da sie durch ihren Gendefekt ohnehin extreme Schwierigkeiten hat, ihre Körperoberflächentemperatur zu halten. Aufgrund dessen muss sie wesentlich mehr Kalorien pro Tag aufnehmen. Des Weiteren müssen diese Katzen vor der aggressiven UV-Strahlung geschützt werden. Die empfindliche Haut sollte unbedingt zusätzlich mit einem weichen Tuch behandelt werden.

Anmerkung der Redaktion

Die hier beschriebene Rasse fällt unter das Tierschutzgesetz, da durch den Gendefekt der Tastsinn eingeschränkt ist bzw. vollkommen fehlt. Wir möchten anmerken, dass diese Seite zu rein informativen Zwecken dient und keine Werbung zu Gunsten der oben beschriebenen Rasse ist.


§ 11b Tierschutz-Gesetz:

(1) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten.
(2) Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch bio- oder gentechnische Maßnahmen zu verändern, wenn damit gerechnet werden muss, dass bei den Nachkommen

a)
mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten oder
b)
jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder
c)
deren Haltung nur unter Bedingungen möglich ist, die bei ihnen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führen.

(3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn damit gerechnet werden muss, dass deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder 2 zeigen.
(4) Die Absätze 1, 2 und 3 gelten nicht für durch Züchtung oder bio- oder gentechnische Maßnahmen veränderte Wirbeltiere, die für wissenschaftliche Zwecke notwendig sind.
(5) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.
die erblich bedingten Veränderungen und Verhaltensstörungen nach den Absätzen 1 und 2 näher zu bestimmen,
2.
das Züchten mit Wirbeltieren bestimmter Arten, Rassen und Linien zu verbieten oder zu beschränken, wenn dieses Züchten zu Verstößen gegen die Absätze 1 und 2 führen kann.



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