Die Eckdaten: Anfang 2007 hatte Frauchen Toni beim Büro-Kollegen in Pflege gegeben; sie hatte einen langen Klinikaufenthalt plus Reha vor sich. Ende August nach Hause und wenige Tage später an den Arbeitsplatz zurückgekehrt, hätte die 59-Jährige den Rassekater gern wieder übernommen. Aber ihr Kollege rückte Toni nicht mehr heraus -aus Tierliebe, wie er in einem Schlichtungsverfahren angab. Toni sei vom Frauchen schon mal weggegeben worden. Den Kater erneut auszuquartieren und wiederzuholen, findet der 53-jährige Kollege nicht katzengerecht. Zumal Toni sich nun an zwei Spielkameraden plus Auslauf gewöhnt habe und sich wohl fühle.
Formell gelte eine Katze zwar als „Sache“ (hier mit einem Wert von 230 Euro), aber man dürfe ein Tier nicht wie ein Möbel behandeln und nach Gutdünken mal hierhin stellen, mal dorthin. Zumal sich Frauchen während ihrer Abwesenheit kaum nach Toni erkundigt habe.
Die Katzen-Eigentümerin pocht dagegen auf Herausgabe des blauen Edelkaters, der ihr sehr am Herzen liege. Ihre unfreiwillig verlängerte Trennung will sie daher mit Gerichtshilfe beenden. Also hat das Amtsgericht dem Katzenstreit ein Aktenzeichen (27 C 3312/08) zugeteilt und eine erste Verhandlung für den 5. Juni eingeplant. Dabei sollen beide Parteien erscheinen. Ob Toni auftritt, ist dagegen ungewiss.