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Kastrationspflicht für Katzen

22.05.2014

Kastrationspflicht für Katzen

Katzen-Babyboom im Mai stellt Tierheime vor Probleme.

Wer das Gedicht „Maikätzchen“ von Theodor Storm kennt, weiß es genau: Im Wonnemonat Mai erblicken seit jeher jede Menge Katzenbabys das Licht der Welt. Das stellt die Tierheime vor große Probleme. Denn viele Besitzer rechnen nicht damit, dass ihre Mieze von einem ihrer Streifzüge Nachwuchs mitbringt und sind vollkommen überfordert. So landen jedes Jahr rund 13.000 Katzen in deutschen Tierheimen. Um Katzenbesitzern und Katzenmamas das Trennungsdrama zu ersparen, will der Tierschutzbund eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht einführen. Die Kastration der Kater soll dafür sorgen, dass nicht so viele streunende Katzen unfreiwillig zur alleinerziehenden Mutter werden. Damit die bereits bestehenden „jungen Familien“ keinen Hunger leiden müssen, plant man, Futter- und Trinkstellen einzurichten. Mit einem vollen Magen allein sind allerdings noch nicht alle Katzensorgen gelöst. Das Onlineformat „Merkur-Online“ berichtet, dass nicht nur der Nahrungsmangel bei vielen Streunern zum Tod führt, sondern auch Infektionskrankheiten oder Parasitenbefall.